Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Leistungen, Software und Beratung von Inspirespace e.U. ("Auftragnehmer") gegenüber dem Auftraggeber. Die deutschsprachige Fassung ist verbindlich; eine englische Übersetzung findet sich unter Terms.
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge werden nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer "schriftlich und firmengemäß gezeichnet" werden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistung und Prüfung
Leistungen umfassen Organisationskonzepte, Analysen, Individualprogramme, Softwarelizenzen und Wartung. Die Ausarbeitung erfolgt nach vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Testdaten.
Programmabnahme
Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung. Bei Überschreitung dieser Frist gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum dieses Zeitraums als abgenommen.
Barrierefreiheit
Barrierefreie Gestaltung gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist nicht im Angebot enthalten, sofern diese nicht gesondert bzw. individuell vom Auftraggeber angefordert wurde.
3. Preise, Steuern und Gebühren
Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer ab Geschäftssitz des Auftragnehmers. Bei Standardprogrammen gelten Listenpreise vom Liefertag, bei anderen Leistungen der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen.
4. Liefertermin
Der Auftragnehmer ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Verzögerungen durch unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Auftraggebers können nicht zum Verzug führen; resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5. Zahlung
Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Mängeln zurückzuhalten.
6. Urheberrecht und Nutzung
Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht, die Software zu nutzen. Sämtliche sonstigen Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.
Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke sind gestattet, wenn sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke unverändert mit übertragen werden.
7. Rücktrittsrecht
Der Auftraggeber kann vom Auftrag zurücktreten, wenn vereinbarte Lieferzeiten überschritten werden und die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird. Höhere Gewalt entbindet den Auftragnehmer von Lieferverpflichtungen. Stornierungen erfordern schriftliche Zustimmung und berechtigen zur Stornogebühr in Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes.
8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. Bei gerechtfertigten Mängeln werden diese in angemessener Frist behoben.
Korrektionen aufgrund programmtechnischer Mängel, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden kostenlos durchgeführt. Fehler durch unsachgemäße Bedienung oder Programmänderungen durch Dritte sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Die Haftung für mittelbare Schäden — wie entgangener Gewinn oder Folgekosten — wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei vereinbarter Datensicherung ist die Haftung auf maximal 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, höchstens jedoch € 15.000, begrenzt.
10. Loyalität
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und unterlassen Abwerbung von Mitarbeitern während der Dauer des Vertrags und zwölf Monate nach Beendigung.
11. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet Mitarbeiter, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
12. Sonstiges
Unwirksame Bestimmungen beeinflussen die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.
13. Schlussbestimmungen
Gesetzliche Bestimmungen zwischen Unternehmern gelten ausschließlich nach österreichischem Recht. Zuständig ist das Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers.
14. Mediationsklausel
Bei Streitigkeiten vereinbaren die Parteien, eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation beizuziehen. Rechtliche Schritte folgen frühestens einen Monat ab Scheitern der Verhandlungen.